FAE
22. Juli 1499: "Schlacht von Dornach" Aquarellierte Radierung von Louis Midart in der Sammlung des ► »Musée d'art et d'histoire« (Ville de Genève, CHE). Rechts im Vordergrund die schwer gepanzerten Ritter der Kaiserlichen. Links der aus sechs Fähnlein gebildete Gewalt-Haufen der Eid-Genossen.
"Fähnlein mit Marketender-Wagen auf dem Marsch" Gemälde von Anton Hoffmann; lt. ► Art.Salon bei »Ketterer Kunst« (Hamburg) im Oktober 2008 versteigert.
Landsknechts-Fähnlein in Haufen-Formation, 1534. Abbildung aus der Serie: »Belagerung von Münster« von Erhard Schoen (1491-1542) (Quelle: ► »zeno.org«)
Schwedisches "Vier-Fähnlein" (Fänika; Bataillon in Schwedischer Ordonnanz-Aufstellung). (Quelle: Russische Lehrbuch-Illustration).
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Fähnlein
Seit dem Mittelalter bildete das "Fähnlein" in den
Aufgeboten der deutschen Klein-Staaten bzw. im
Heer des Heiligen Römischen Reichs Deutscher Nation (HRR; siehe dazu Wikipedia) die klassische Organisations- und Verwaltungs-Form von Einheiten insbesondere der
Infanterie und der
Kavallerie. Militär-geschichtlich begründete sich das Fähnlein im sog.
"Heer-Bann", der jeden
Vasallen eines deutschen
Reichs-Fürsten in Anlehnung an die Tradition der
germanischen Stammes-Gesellschaften verpflichtete, im Rahmen der
"Heeres-Folge" ein
Aufgebot für den erklärten
Reichs-Krieg zu stellen.
In der Regel verfügte jeder
Ritter je nach Vermögen über etwa sechs bis zwölf nicht-adlige
Krieger, die im alltäglichen
Dienst mit
Wach- oder
Eskorten-Aufgaben betraut waren. Diese als
"Lanze" bezeichnete Gefolgschaft bildete den Kern einer zur Wahrung und Durchsetzung von Recht und Ordnung geschaffenen
Land-Wehr. Im Fall eines drohenden Konflikts und der darauf folgenden Ausrufung einer sog.
"Heer-Fahrt" hatte jede regionale
Grafschaft bzw. ein Land-Kreis eine bestimmte Anzahl der wehr-fähigen männlichen Untertanen zu
mobilisieren, zu armieren und dem jeweiligen Landes-Souverän zuzuführen, der mehrere dieser Lanzen zu einem sog.
"Banner" vereinigte, das zusammen mit den
Kontingent der übrigen Reichs-Kreise dem aus der Runde der Reichs-Fürsten gewählten
König -, ab dem Jahr 962 dann dem vom Papst gekrönten römisch-deutschen
Kaiser unterstellt wurde. Und während die kampf-geschulten Krieger der ritterlichen Lanzen bei der Formation der kaiserlich-königlichen
Reichs-Armee je nach Spezialisierung der
Reiterei, den
Schützen oder den
Schwert-Kämpfern zugeordnet wurden (siehe dazu auch
Waffen-Gattung), bildete die Masse der einfach bewaffneten Streiter den aus mindestens zehn bis maximal achtzehn (in Ausnahmen auch bis zu sechsundzwanzig) Fähnlein formierten
Schlacht- oder Gewalt-Haufen.
Als Angehöriger des
Adels war jeder Ritter berechtigt, ein individuelles
Wappen zu führen, das ein aus mindestens zwei oder drei Kontrast-Farben gebildetes
Herolds-Bild zeigte, das wiederum mit einer sog. "Gemeinen Figur" (Adler, Löwen, Greifen o.ä.) verziert sein konnte und im Herolds-Buch des Souveräns verzeichnet wurde. Diese (möglichst einzig-artige) Kombination von Farben und Mustern, geometrischen Ornamenten, mythischen Figuren oder religiösen Symbolen wurde auf ein Tuch aufgebracht, das als möglichst markantes, weithin sichtbares
Feld-Zeichen von einem
Fähnrich getragen und geschwenkt auf dem
Marsch, im
Feld-Lager und im Durcheinander einer
Schlacht der
Befehls-Gebung, der Orientierung als auch der Identifizierung diente.
Der "Dienst unter der Fahne" begann; das Feld-Zeichen des Anführers wurde zur Bezeichnung der Einheit.
Da die einzelnen Herrschaften und Land-Kreise erhebliche Unterschiede in der Zahl ihrer Einwohner (hörige Bauern, bäuerliches Gesinde oder sog. "Grund-Holde") aufwiesen, waren auch die zahlen-mäßigen Stärken der im Rahmen einer
Aushebung errichteten Fähnlein deutlichen Schwankungen unterworfen. Auch gab es neben den
reglementierten
Haus- und Hof-Garden der Potentaten keine Direktiven, die die Teil-Formationen in Stärke,
Struktur oder Gliederung regelten. Diverse Urkunden und Schilderungen von Schlachten benennen die zahlen-mäßigen Stärken einzelner Fähnlein mit 300 bis 600 Mann; mit Beginn der
Söldner- und
Landsknechts-Heere in der Phase des Übergangs vom Mittelalter zur Neuzeit verfügten einzelne Formationen dann über bis zu 1.000 Mann, die dem Befehl eines
Feld-Hauptmann unterstanden. Unter Karl V. (1500-1558; ab 1519 römisch-deutscher König, ab 1530 Kaiser des Heiligen Römischen Reiches; siehe dazu Wikipedia) und damit im Deutschen Bauern-Krieg von 1525/26, im Schmalkaldischen Krieg von 1546/47 und in dem nach seinem Tod ausbrechenden Achtzigjährigen Krieg gegen die Republik der Vereinigten Niederlande (1568 bis 1648) wurde die Stärke eines kaiserlichen Fähnleins erstmals mit 500 Mann in 25
Rotten zu je 20 Mann mit einem
Rott-Meister fest-gesetzt, denen die Niederländer
taktisch weitaus beweglichere Einheiten von 70 bis 100 Mann entgegen-stellten.
Das kur-sächsische Fähnlein stellte um 1627 rund 300 Mann mit 100
Pikenieren, 20
Hellebardieren, 20
Rondartschieren und 160
Musketieren, die in Rotten von 10 bis 15 Gemeinen gegliedert und von einem Rott-Meister geführt wurden. Im
Stab des Fähnleins 1 Hauptmann
Leutnant, 1 Fähnrich, 1
Feldwebel, 2
Gemeinen-Webel, 1
Schreiber, 2
Trommler und/oder
Pfeifer, 2 Trabanten zum Schutze des Hauptmanns bzw. der Fahne; an
Nicht-Kombattanten waren mindestens vertreten: 1
Fourier, 1 Koch, 1
"Huren-Waibel", 3
Burschen für die
Offiziere, 1
Knecht für das Pferd des Hauptmanns, 1
"Provoost" (später Profos), 1
Bader oder Feldscher und 1
Feld-Kaplan. Zehn sächsische "Fendl" bildeten ein Regiment zu Fuß.
Noch zu Zeiten des Dreißig-jährigen Krieges (siehe dazu Wikipedia) wurden die Heere der
Katholischen Liga und der
Protestantischen Union von Fähnlein gebildet, von denen nunmehr acht bis zwölf unter ein gemeinsames "Regime" zusammen-geschlossen wurden. Mit der Errichtung der sog.
"Stehenden Heere" erfolgte dann der Übergang zur "Compagnie" nach Vorbild der
französischen Armee.
... siehe dazu auch WIKIPEDIA
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V.o.n.u.: Banner eines Fähnlein-Führers um 1100. Knechtsfähnlein um 1180. Kriegsfähnlein der Bürgerschaft zu Dresden, 1591. Cornetfähnlein aus der Zeit des 30-jährigen Krieges. Bild 1, 2, 21 und 41 aus der Sammelbilder-Serie »Fahnen- und Standarten-Träger« (Quelle: ► Eigene Sammlung)
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FRI
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Friedrich Wilhelm I.
König in Preussen und Markgraf von Brandenburg, Erzkämmerer und Kurfürst des Heiligen Römischen Reiches, ebenfalls titularer Prinz von Oranien, auch bekannt als "Soldatenkönig".
* 14. August 1688 in Berlin; † 31. Mai 1740 in Potsdam
Vorgänger:
Friedrich I.
Nachfolger:
Friedrich II.
Regentschaft auf Lebenszeit ab 25. Februar 1713.
Despot oder Reformer? Geizhals oder Finanz-Genie? Pedant oder Pragmatiker? Grausamer Tyrann oder prinzipien-fester Gerechtigkeits-Fanatiker? Bürokrat oder oberster Diener seines Staates? Militarist oder erster Soldat seiner Armee?
Wohl kaum ein europäischer Monarch polarisiert so sehr wie die uns überlieferte Gestalt Friedrich Wilhelm I., der das Bild eines typischen Preussens prägte: Gehorsam, Disziplin und Pflicht-Erfüllung, Sparsamkeit bis zum Geiz und Pünktlichkeit bis ins Grab...
Schon als Kronprinz hatte Friedrich Wilhelm den Pomp und die Prunk-Sucht seines Vaters -, vor allem aber seiner benachbarten "Standes-Kollegen" verachtet. So waren bspw. allein im Jahr 1712 von vereinnahmten vier Millionen Steuer-Talern sechshundert-tausend nur für repräsentative Zwecke verjubelt worden. Die Staats-Minister korrupt, die Beamten unfähig, und am Hof folgte ein Exzess dem nächsten. Der junge König erbte bei seinem Regierungs-Antritt im Jahr 1713 neben dem Kurfürsten-Hut von Brandenburg und der neuen Krone von Preussen auch eine völlig ruinierte Staatskasse und Schulden von über 20 Millionen Taler.
Kurzerhand strich der junge König den gesamten Schatten-Haushalt und Repräsentations-Etat seines Vaters, schickte die überwiegende Mehrheit der Minister und Geheimen Räte ins Exil (und einige in den Kerker), entließ sämtliche der s.g. "Hof-Schranzen" und über die Hälfte der königlichen Bediensteten, kürzte radikal üppige Gehälter und Pensionen und verbot per Dekret jede Art von Prunk und Pomp. Bälle und Empfänge -, die allseits beliebten Maskeraden und die große Oper langweilten ihn; Ausschweifung und Vergnügungen waren ihm zuwider; Kunst und Kultur galten als Verschwendung. Die schon in seiner Jugend im Schloss Königs-Wusterhausen (ein Geburtstags-Geschenk seines Vaters, dass Friedrich Wilhelm zum gewinn-bringend wirtschaftenden Muster-Gut saniert hatte) erprobte Spar-Wirtschaft wurde dem gesamten Königreich anbefohlen. Einzigster Luxus wurde die
preussische Armee; insbesondere das
Bataillon "Lange Kerls", das nun zu wahrer Größe ausgebaut wurde.
Brandenburg-Preussen wurde "preussisch"...
Der König mochte es rustikal: Eine wilde Jagd-Gesellschaft, dann Fass-Bier aus dem plumpen Holz-Krug und einen Braten vom Spieß im Kreis seiner
Soldaten. Ein einfaches Feld-Bett, ein abgetragener Uniform-Rock seines
Leib-Regiments, ausgetretene Stiefel. Legendär sein "Tabaks-Kollegium", wo in kleiner Runde im wahrsten Sinne gesoffen und gefressen, regiert und reformiert wurde.
Im staats-politischen Sinn war König Friedrich Wilhelm zweifellos die treibende Kraft diverser Reformen: Nicht nur, dass die von ihm vehement gelebte Toleranz Tausende Glaubens-Flüchtlinge ins Land lockte, die Brandenburg-Preussen mit diversen handwerklichen Qualifikationen bereicherten, in deren Folge der bis dahin unproduktive Klein-Staat bald einen deutlichen wirtschaftlichen Aufschwung erfuhr, vielmehr investierte er die vereinnahmten Steuer-Einnahmen klug und strikt nach der Devise "Schulden dürfen nicht mehr gemacht werden" in die Erschließung, Sicherung und Modernisierung seines Landes bzw. den Auf- und Ausbau seiner Städte, Güter und Gestüte. So entstanden bspw. eine Vielzahl neuer Dorf-, Siedlungs- und Vorstadt-Gründungen, diverse staatliche Fabriken bzw. königliche Manufakturen wie die
"Königliche Preussische Gewehrfabrique" und eine Vielzahl sozialer Einrichtungen wie bspw. das 1724 gegründete Militär-Waisenhaus oder die 1727 gegründete Berliner Charité. Darüber hinaus wurde die Verwaltung zentralisiert und gestrafft, die Schul-Pflicht für jedes Kind ab fünf Jahren eingeführt, das "Preussische Landrecht" samt dem Justiz-Wesen reformiert. Im Ergebnis entstanden die Anfänge eines modernen Rechts-Staates, wobei jeder Untertan das Recht der Petition hatte, und der König im Fall von Ungerechtigkeiten - getreu der Direktive der Gleichbehandlung - gnadenlos und in Person auch das Amt des obersten Rechts-Bewahrers ausübte (was beinahe seinem Sohn, dem Kronprinzen Friedrich, das Leben gekostet hätte).
Während seiner siebenundzwanzig-jährigen Regentschaft wandelte Friedrich Wilhelm sein relativ kleines Reich nicht nur zu einem Militär-Staat, der die viert-größte, dabei schlag-kräftigste Armee Europas stellte, sondern auch in einen – zeitgemäß modernen – Wirtschafts-Standort mit Rechts- und Investitions-Sicherheit, in einen europa-weit anerkannten Standort der Wissenschaften, letztendlich in einen Staat mit soliden Finanzen, geordneten Verhältnissen und traumhaften Wachstums-Quoten, der zunehmend die Beachtung der umliegenden Groß-Mächte fand.
... siehe dazu auch:
brandenburgisch-preussische Regenten
... siehe dazu ausführlich WIKIPEDIA
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Des Königs Plaisier: Drei "Lange Kerls" vom Roten (I.) Leib-Bataillon der ab 1707 gesammelten "Riesen-Garde" (Infanterie-Regiment "König"; 1806 No. 6)
Links der Grenadier ► Schwerid Rediwanoff aus Moskau um 1718/19 (Größe: 6 Fuß 6 Zoll*), mittig vermtl. der norwegische Schmiede-Geselle und Flügel-Mann Jonas Henrikson um 1725 (6 Fuß 9 Zoll*), rechts der irische Grenadier ► James Kirkland (6 Fuß 8 Zoll [*nach dem zwischen 1713 und 1773 geltenen "Berliner Maß" hatte das Zoll 2,581 cm]). Gemälde von Johann Christof Merk (aktiv zwischen 1695-1730) in der Sammlung des ► Deutschen Historischen Museums (Berlin) bzw. im Schloss Königs Wusterhausen.
Grenadier vom II. oder III. Bataillon des Regiments "König" um 1730 (1806 No. 6).
Gemälde von Johann Christof Merk (aktiv zwischen 1695-1730) in ► The Royal Collection (Buckingham Palace; London; GB).
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